Juni 2009 | Neun mal lebenslänglich - Urteile gegen deutsche NS-Kriegsverbrecher in Italien!

Urteile im Prozess zu den Massakern in den Gemeinden Fivizzano und Fosdinovo

Am 26. Juni 2009 wurden von Militärgericht in Rom die folgenden Angeklagten zu lebenslänglicher Haft verurteilt. 
Sie werden für schuldig befunden, an Massakern in den Gemeinden Fivizzano und Fosdinovo im August 1944 beteiligt gewesen zu sein:

Paul Albers
Josef Baumann
Hubert Bichler
Ernst Kusterer
Arnold Rosler
Adolf Schneider
Max Schneider
Heinz Fritz Träger
Helmut Wulf  
(alle zwischen 84 und 90 Jahre alt). 

Der Angeklagte Max Roithmeier ist während des Prozesses verstorben.

Der Angeklagte Walter Waage wurde freigesprochen.

Sie wurden auch, zusammen mit der Bundesrepublik Deutschland, zur Zahlung von Entschädigungen an zivile Nebenkläger (die beiden Gemeinden und Einzelpersonen) verurteilt.

Die Höhe der Entschädigungen ist noch zivilrechtlich festzulegen, das Militärgericht hat einen Betrag von 1.250 000 Euro als Vorauszahlungsbetrag festgelegt.

Nur die Angeklagten wurden zur Zahlung von Entschädigungszahlungen an die italienische Regierung und die Region Toscana verurteilt, die auch als zivile Nebenkläger aufgetreten sind. Der Vorauszahlungsbetrag für die Region Toscana wurde mit 40.000 Euro beziffert.

Die Verurteilten waren Soldaten der 16. SS-Panzer-Aufklärungsabteilung der 16. SS-Panzer-Grenadierdivision "Reichsführer-SS" unter dem Kommando von Walter Reder. Außer Arnold Rosler (geb. 25.01.1921 in Göring) sind aller schon für ihre Beteiligung an dem Massaker in Marzabotto zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden.