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Juni 2009 | Entscheidung im Prozess zum Massaker in Casalecchio sul Reno/BolognaDas Verfahren wurde von einem Italienischen Militärgericht eingestellt, weil der Angeklagte möglicherweise verstorben ist. Das letzte amtliche Dokument, was über Manfred Schmidt sen. existiert, ist von 1948, seither gibt es keine Informationen über seinen Aufenthalt mehr. Da es aber in den amtlichen Dokumenten keine Meldung über seinen Tod gibt, gilt er für die deutschen Behörden als noch lebend. Nach italienischem Recht ist aber vor Gericht davon auszugehen, dass der Tod einer Person anzunehmen ist, wenn es seit mehr als 10 Jahren kein Lebenszeichen mehr von ihr gibt. In diesem Prozess ging es um die Verantwortung für mehrere Massaker, die sich im Oktober 1944 an verschiedenen Orten in der Gemeinde Casalecchio ereigneten. Insgesamt waren dabei 20 Tote zu beklagen. Einige von ihnen waren mit Stacheldraht um den Hals auf einem Platz im Zentrum des Ortes an Pfosten gefesselt worden. Dann schossen ihnen die SS-Schergen in die Beine und Füße, so dass sie langsam und qualvoll erdrosselt wurden. Der Angeklagte war Offizier der 16. SS-Pranzergrenadier-Brigade „Reichsführer SS“, der Staatsanwalt hält es für erwiesen, dass er an der Planung und Durchführung der Massaker maßgeblich beteiligt war. |
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