Aus dem Urteil

Georg RAUCH, geboren 1921, ist mit 12 in die Hitlerjugend eingetreten, wo er schnell zum Gruppenleiter wurde. 1940 trat er freiwillig in die SS ein und wurde dem berüchtigten Totenkopf-Bataillon zuwiesen. Er kam nach Frankreich, wo er in kürzester Zeit zum Truppführer avancierte. Er war dann auf der Offizierschule, später in Russland und dann in Warschau zur Zeit der Judenvernichtung. Ende 1943 wurde er zum Untersturmführer ernannt. Inzwischen war er in die 16. SS- Division gekommen; als Bataillon-Adjutant kam er nach Italien, mit der Aufgabe, für sein Bataillon eine Unterbringung in der Nähe von La Spezia zu finden.

Bataillon-Adjutant wurde er spätestens im Juni 1944, also war er das mit Sicherheit schon im August, als das Massaker stattfand. Es handelte sich dabei um eine sehr wichtige Aufgabe, da der Adjutant dem Kommandanten sehr nahe stand, ihn zu beraten und die Beziehung zu den untergeordneten Einheiten zu pflegen hatte. Dazu gehörte das Empfangen, Analysieren und Weiterleiten von Berichten von und zu den untergeordneten Einheiten sowie vom Kommandanten zu den höheren Befehlshabern und umgekehrt. Er musste Befehle und Pläne niederschreiben und die Daten für die Berichte und das Kriegstagebuch aktualisieren. Genau so wichtig waren nach seiner eigenen Angabe die logistischen Aufgaben (Unterbringung der Truppe usw.).

Man muss also davon ausgehen, dass RAUCH zumindest an der Planung und Organisation, wenn nicht an der konkreten Ausführung des Massakers teilgenommen hat. Das geht einerseits aus den Aufgaben eines Adjutanten hervor, andererseits aber auch aus konkreten Elementen, die belegen, dass RAUCH seinen Kommandanten tatkräftig unterstützte.

In einer Bewertung vom 15.10.1944, gezeichnet vom SS-Hauptsturmführer DOBRINDT, steht dass er sich bei der Ausführung seiner Aufgaben als sehr intelligent, als sehr gewandt in der Korrespondenz und als guter taktischer Berater bewährt hätte. Da also die Planung des Massakers von Sant’Anna direkt zu seinem Zuständigkeitsbereich gehörte, und da man keinen echten Nachweis erbringen konnte, dass er zu der Zeit nicht vor Ort gewesen sei, muss man davon ausgehen, dass er zumindest an der Planung beteiligt war.

Andererseits leugnet der Angeklagte jegliche auch nur indirekte Beteiligung: er behauptet, er sei sofort nach seiner Ankunft in Italien bei einem Luftangriff der R.A.F. sehr schwer verwundet (Splitter in der Lunge, in einem Knie und im Becken) und in das Militärkrankenhaus von Pavia eingeliefert worden.

Er kann sich jedoch weder an das genaue Datum seiner Einlieferung erinnern, noch daran, wie lange er im Krankenhaus geblieben sei. Beim Nürnberger Prozess hatte er sich von einem Zeugen (Georg VOLT) bestätigen lassen, dass er von Juni bis Ende August 1944 im Krankenhaus gewesen sei. Die Dokumentation aus den deutschen Militärarchiven widerlegt jedoch diese Aussage, da zwar andere, kleinere Verwundungen des Angeklagten aktenkundig sind (z.B. eine spätere im Oktober 1944), nicht jedoch diese angeblich schwerere. Außerdem ist es seltsam, dass in seinen sehr positiven Bewertungen aus dieser Zeit seine angebliche längere Abwesenheit vom Bataillon gar nicht erwähnt ist. Da er erst seit Mai dem bewertenden Offizier bekannt war, hätte dieser kaum so positiv über ihn sprechen können, wenn er schon im Juni den Dienst unterbrochen hätte.

Man kann also davon ausgehen, dass er am 12.8. 1944 im Dienst war und dass er zumindest an der Planung, wahrscheinlich jedoch – anhand weiterer Elemente – auch an der Ausführung des Massakers beteiligt war. Es ist nämlich belegt, dass das ganze Bataillion, also auch der Kommandant und seine nächsten Mitarbeiter, an der Aktion teilnahmen. Im folgenden Oktober
wurde RAUCH gleichzeitig mit seinem Kommandanten Anton GALLER verwundet, was beweist, dass er ihm auch auf dem Schlachtfeld nahe stand.

Das Stuttgarter Gericht hatte das Verfahren gegen RAUCH eingestellt, weil die vorhandenen Nachweise über seine Verwundung bzw. Nicht-Verwundung in der fraglichen Zeit für unzureichend gehalten wurden und vor allem, weil der wichtigste Zeuge Georg VOLT inzwischen verstorben war. Das Gericht in La Spezia schließt sich jedoch dieser Sichtweise nicht an, die (wenn ich das richtig verstehe, Anmerkung der Übersetzerin) auch juristisch nicht als endgültige Entscheidung anzusehen ist.

[Quelle: de.indymedia.org]