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Netter Opa von nebenan? - Flugblatttext zur Aktion am 1.12. in BremenSchluss mit dem Schutz für NS-Täter Heute, am 1.12.2007, findet ein bundesweiter Aktionstag „Keine Ruhe den NS-Kriegsverbrechern“ statt. Ziel ist, die in Italien wegen Kriegsverbrechen verurteilte ehemalige Wehrmachtssoldaten auch hier zur Verantwortung zu ziehen. Mehr als 60 Jahre sind seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs vergangen. Die meisten von Wehrmachtssoldaten und SS-Angehörigen begangenen Verbrechen wurden bis heute nicht gesühnt. Die Täter selbst blieben in den meisten Fällen unbehelligt und haben in der Regel das Image des „netten Opas von nebenan.“ Max Josef Milde, wohnhaft in der Lübeckerstr. 9 in Bremen, geboren am 20. November 1922 in Niederhermsdorf, wurde am 10. Oktober 2006 von einem italienischen Militärgericht wegen Kriegsverbrechen in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt. Er wurde schuldig gesprochen, am 29. Juni 1944 an einem Massaker in der toskanischen Gemeinde Civitella beteiligt zu sein. „Am Morgen des 29. Juni 1944, dem St. Peter und Pauls-Tag, zelebrierte Don Alcide die Frühmesse, als Hunderte Soldaten der Division Hermann Göring die Bauernhäuser unterhalb Civitellas stürmten, anzündeten und deren Bewohner ermordeten. Dann wurden die Einwohner des Dorfes -Frauen und Männer getrennt- auf dem Platz vor der Kirche zusammen getrieben, während ihre Häuser in Brand gesteckt wurden. [...] Das Massaker forderte 207 Menschenleben. Der einjährige Gloriano Polletti war das jüngste der rund 20 getöteten Kindern, Maria Mantovani mit 84 Jahren das älteste Opfer. Max Josef Milde war als Unteroffizier in der Fallschirm-Panzerdivision 1 „Hermann Göring“ Kommandant einer Einheit der Feldgendarmerie die an den Verbrechen von Civitella teilnahm. Das Militärgericht La Spezia kam zu einem eindeutigen Urteil: Wegen der unmittelbaren Beteiligung an der Ermordung von 59 Menschen wurde er zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Desweiteren wurden er -als Novum gesamtschuldnerisch mit der BRD- zur Zahlung von 780 000 Euro an Angehörige von Opfern verurteilt. Max Josef Milde war keine Nazi-Größe, und auch nach der NS-Zeit hat er keine große Karriere gemacht. Im Krieg war er Unteroffizier der Wehrmacht, nach dem Krieg Kommissar bei der Bremer Polizei. Er führte ein „ganz normales“, unauffälliges Leben. Er war ein ganz normaler Soldat, ein ganz normaler Polizist, ein ganz normaler Familienvater, ein ganz normaler Nachbar. Und er ist verantwortlich. Verantwortlich für die Ermordung von mindestens 59 Menschen. Max Josef Milde ist kein Einzelfall. Tausende von Nazi-Kriegsverbrechern konnten nach 1945 völlig unbehelligt in der BRD leben und Karriere machen, ohne wegen der von ihnen begangenen Verbrechen auch nur irgendwelche Nachteile befürchten zu müssen. Ende 2005 ermittelte die „Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltung zur Aufklärung von NS-Verbrechen“ in Ludwigsburg wegen 25 NS-Verbrechen in ganz Europa. Schwerpunkt der Ermittlungen ist Italien. Anlass für das späte juristische Vorgehen war ein alter Aktenschrank in der Militär-Generalstaatsanwaltschaft in Rom. Dort wurden von den 50er bis Anfang der 60er Jahre noch von den Alliierten angelegte Akten über Kriegsverbrechen gestapelt, die eigentlich an die zuständigen Militärstaatsanwaltschaften hätten verschickt werden müssen. Doch die Unterlagen verblieben im Schrank. Während des Kalten Krieges wurde in Italien auf den NATO-Partner BRD Rücksicht genommen. Die Urteile gegen deutsche Kriegsverbrecher im Ausland bleiben für die die Täter in der Regel folgenlos, da die BRD eigene Staatsangehörige nicht an andere Staaten ausliefert. Und von der deutschen Justiz haben die Täter selten etwas zu befürchten. Die deutschen Staatsanwaltschaften müssten die Akten anfordern und eigene Verfahren einleiten, wie im Fall Siegfried Engel geschehen: In Turin wurde der ehemalige Offizier zu lebenslanger Haft verurteilt. Er war für den Tod von 246 Geiseln verantwortlich. Das Hamburger Landgericht verurteilte Engel zunächst zu sieben Jahren Haft. Doch selbst diese im Vergleich geringfügige Haftstrafe musste Engel nie antreten. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf , da nicht ausreichend geprüft worden sei, ob Engel bewusst die „Möglichkeit einer weniger brutalen Durchführung der Tötungshandlung“ außer acht gelassen habe oder aufgrund der „Auswahl der Opfer“ das Mordmerkmal des niederen Beweggrundes gegeben sein könnte. Das Verfahren wurde eingestellt. Für die Opfer ist die Geschichte nicht vorbei. Es ist für die Überlebenden des Massakers und ihre Angehörigen von großer Bedeutung, dass die Täter öffentlich zur Verantwortung gezogen werden. Wir als Antifaschistinnen und Antifaschisten müssen dafür sorgen dass der NS-Täterschutz, Den die BRD seit 60 Jahren durch das Verschleppen von Ermitlungen und unangemessen niedrige Urteile betreibt, beendet wird. Deutsche Kontinuitäten brechen! AK „Keine Ruhe den NS-Kriegsverbrechern“ keine-ruhe@gmx.de
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