Wissen Sie, dass in ihrer Nachbarschaft ein in Italien verurteilter Kriegsverbrecher wohnt ?

Flugblatt und Bilder vom Aktionstag im Mai bei Georg Rauch in Rümmingen

Georg Rauch (1921), Rebackerweg 11, Rümmingen, beteiligte sich 1944 an einem Massaker in dem kleinen Bergdorf St. Anna die Stazzema in Italien, bei dem in wenigen Stunden 560 Frauen, Kinder und ältere Männer ermordet wurden. Die DorfbewohnerInnen wurden am 12. August 1944 früh morgens auf dem Kirchplatz zusammengetrieben und mit Maschinengewehren regelrecht niedergemäht, die Leichen und Häuser des Dorfes anschließend mit Flammenwerfern abgefackelt.

Georg Rauch wurde dafür, gemeinsam mit 9 anderen SS-Soldaten, am 22. Juni 2005 vom Militärgericht in La Spezia (Italien) verurteilt: Lebenslänglich für Gerhard Sommer, schuldig der Beteiligung am fortgesetzten Mord, begangen mit besonderer Grausamkeit. Das gleiche Urteil, die gleiche Strafe für Alfred Schöneberg, Ludwig Heinrich Sonntag, Alfred Concina, Karl Gropler, Horst Richter, Ludwig Göring, Werner Bruss, Georg Rauch, Heinrich Schendel.

In Italien lebenslänglich – Schadensersatz an die Familienangehörigen und Nebenklägerinnen Baldassarri (Maria, Gian, Antonio), je 10.000 Euro. Das Urteil soll in der italienischen Presse veröffentlicht werden.

Während die Überlebenden des Massakers und ihre Ange-hörigen nachts noch Alb-träume haben, kann Georg Rauch seinen Lebensabend genießen und seine Vergan-genheit ruhen lassen:
Schon früh bei der Hitler-Jugend, meldet er sich freiwillig bei der „Totenkopf-Einheit“, einer der berüchtigten, fanatischen SS-Einheiten. Eingesetzt in Frankreich, wo er sich in kurzer Zeit “auszeichnete”, dann in Russland an der “Front”. Schließlich in Warschau zur Zeit der Vernichtungsmaschine gegen das Warschauer Ghetto. 1943 Untersturmführer, dann zur 16. SS-Division (über Ungarn) nach Italien.
Zur Zeit des Massakers im Bergdorf Sant’Anna war er 23 Jahre alt. Alt genug, um zu wissen, was er tat.

Georg Rauch hat sich der Verantwortung nie gestellt. Beim Prozess in La Spezia war er ebenso wenig anwesend wie die anderen Angeklagten. Gegen das Urteil hat er aber trotzdem Revision eingelegt.

„Im Prozess in Italien war eine große öffentliche Aufmerksamkeit auf Sant`Anna gerichtet. Sämtliche Nebenkläger waren vertreten, die italienische Regierung, das Land, die Stadt, der Bürgermeister, die einzelnen Bürgerinnen und Bürger von Sant`Anna, die Überlebenden von Sant´Anna, damals noch Kinder, waren zahlreich angereist. Die Erleichterung war sehr groß, es gab sehr viele gerührte Gesichter und Freudentränen, aber natürlich auch Tränen im Gedenken an die Getöteten. Und nach der Urteilsverkündung erscholl ein befreiender Applaus, obwohl das im Gerichtssaal eigentlich nicht sein darf. Der Prozess hatte in ganz Italien und auch international für einiges Aufsehen gesorgt.“ (aus einem Prozessbericht)

Verschleppte Verfahren in Deutschland
Erst 2002 nahm die Staatsanwaltschaft in Stuttgart die Ermittlung gegen 14 ehemalige Angehörige der SS-Division auf. Trotz der Verurteilung in Italien wurde bisher keine Anklage erhoben. Die offensiv betriebene Verschleppungstaktik zielt offensichtlich darauf ab, die Ermittlungen so in die Länge zu ziehen, bis die Beschuldigten verhandlungsunfähig oder tot sind. Die Überlebenden von Sant’Anna haben sofort nach dem Urteil in Italien in Deutschland Nebenklage eingereicht. Den Opfern, wird jedoch bis heute die Akteneinsicht verwehrt.
Am 8. Mai 2006, dem Tag der Befreiung vom Faschismus, Kundgebung vor der Staatsanwaltschaft in Stuttgart, um der Forderung nach einer umgehenden Eröffnung der Verfahren Nachdruck zu verleihen.

Täter verurteilen – Opfer entschädigen!

DAs Flugblatt im pdf-Format:
http://keine-ruhe.org/sites/keine-ruhe.org/files/rauch_flugi.pdf

von: AG Partigiani Freiburg