Keine Ruhe für NS-Täter! Entschädigung der Opfer! Aufruf zur Kundgebung in Bad Harzburg am 16.8.2008


Der ehemalige Offizier der Wehrmacht, Hans Dietrich Michelsen aus Bad Harzburg, befahl 1944 die Erschießung von vier italienischen Bauern in dem Dorf Grotta di Maona. 64 Jahre nach der Tat - im Februar diesen Jahres - wurde er dafür von einem italienischen Militärgericht verurteilt. Dennoch lebt Michelsen unbehelligt als „netter Opa von Nebenan“ in Bad Harzburg - ein Verfahren in Deutschland gegen ihn gibt es nicht.

In Italien verurteilt...
In Italien wurde vier Jahre gegen Michelsen ermittelt. Er war angeklagt, am 18. August 1944 im Range eines Wehrmachtoffiziers die Erschießung von vier Bauern aus dem Dorf Grotta di Maona bei Pistoia befohlen zu haben. Begründung für die Erschießung: Die Bauern hätten Lichtsignale an die Partisanen gegeben. Der 18-jährige Antonio Bonisegni und Italo Laserdi, 29 Jahre, wurden zunächst gefoltert. Der 70-jährige Fausto Franceschi musste vor der Erschießung sein eigenes Grab ausheben. Sie wurden dann zusammen mit dem 34 Jahre alten Marino Agostini erschossen. Michelsen gab den Befehl dazu - dafür wurde er zu lebenslanger Haft und Entschädigungszahlungen an die Hinterbliebenden verurteilt.

Der 93-jährige Michelsen machte bisher allerdings keinen Versuch, sich dieser Verantwortung zu stellen. Bis heute haben die Angehörigen der Opfer keine Entschuldigung erhalten - von Entschädigung ganz zu schweigen. Nein, der rüstige Rentner streitet ab, die Verbrechen begangen zu haben und verhöhnt die Forderungen der Nebenklage: „Wundervoll! Das kann man doch nicht ernst nehmen so was.“ (Zitat aus der Tageszeitung „Junge Welt“, 31.7.08)

Wie kam es zu den Verfahren in Italien? 1994 entdeckte der römische Staatsanwalt Antonino Intelisano durch Zufall bei seinen Ermittlungen gegen den SS-Offizier Erich Priebke einen alten Schrank mit Akten. Dieser sogenannte Schrank der Schande enthielt hunderte von Akten, die Kriegsverbrechen von Wehrmachtssoldaten und SS-Angehörigen im 2. Weltkrieg dokumentieren. Die seit 30 Jahren ‚vergessenen‘ Akten wurden zu Ermittlungen an Militärgerichte weitergegeben. Seitdem wurde bei dem Militärgericht in La Spezia unter Hochdruck an der justiziellen Aufarbeitung dieser Massaker gearbeitet. 20 deutsche Kriegsverbrecher sind seitdem in La Spezia verurteilt worden. Fast alle zu lebenslanger Haft. Darunter die Verantwortlichen für die größten Massaker aus der Zeit der deutschen Besatzung in Italien. Im Juni 2005 fiel das Urteil für die Mörder von Sant Anna di Stazzema: Zehn ehemalige Soldaten der 16. SS-Panzergrenadierdivision erhielten lebenslange Haftstrafen, da sie sich an der Ermordung von 560 Zivilisten beteiligt hatten. Das Massaker von Marzabotto im Jahr 1944, bei dem 770 Menschen getötet wurden, verübten Angehörige der gleichen Militäreinheit. Zehn von ihnen wurden zu lebenslanger Haft und zur Zahlung von zehn Millionen Euro an die Hinterbliebenen der Opfer verurteilt.

In der BRD verschleppt...
In der Bundesrepublik wurden und werden die Verurteilungen kaum beachtet. Den Verurteilten drohen erst einmal auch keine Konsequenzen, da die Bundesrepublik Deutschland nicht ausliefert und die hiesige Justiz sich mit eigenen Ermittlungen schwer tut. Bisher ist nur eine Anklageerhebung in der BRD geplant. Am 15. September steht in München der Gebirgsjäger Josef Scheungraber wegen des Mordes an 14 italienischen Zivilisten vor Gericht. Im Falle Michelsen sieht der Stand des Verfahrens anders aus: Die zuständige Staatsanwaltschaft weiß von der Verurteilung, hat aber kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die „Zentrale Stelle zur Aufarbeitung der NS-Verbrechen“ in Ludwigsburg hat eben erst begonnen eine Akte zum Fall Michelsen anzulegen. Wenn alles seinen bürokratischen Gang geht, kann der Kriegsverbrecher sich sicher wähnen, ungeschoren davon zu kommen - wie seine verurteilten und die unzähligen nicht-verurteilten Mörder-Kameraden.

Diese juristische und gesellschaftliche Nicht-Aufarbeitung hat Tradition in der BRD. Mit einem Schlussstrich soll der „historische Ballast“ abgeworfen werden.

Auch nach 63 Jahren kann es keinen Schlussstrich geben!
Wir wollen mit der Kundgebung in Bad Harzburg die Forderungen der Angehörigen nach Entschädigung und Gerechtigkeit unterstützten!

//Hier gibt es den Aufruf als PDF zum runterladen: