Kassationshof entscheidet: Deutschland muss NS-Opfer entschädigen. Arbeitskreis Distomo begrüßt das italienische Urteil

Ak Distomo :: Pressemitteilung :: 27. Oktober 2008 :: Pressemitteilung (PDF)

Am 20. Oktober 2008 gab der Kassationshof in Rom (der oberste
Gerichtshof Italiens) seine Entscheidung bekannt, der zufolge
Deutschland italienische NS-Opfer entschädigen muss.

Das Militärgericht von La Spezia hatte im Oktober 2006 den ehemaligen
SS-Angehörigen Max Milde aus Bremen in einem Strafverfahren wegen der
Beteiligung an dem Massaker von Civitella zu lebenslanger Haft
verurteilt. Dieses Urteil ist seit vergangenem Jahr rechtskräftig.
Gleichzeitig war die Bundesrepublik Deutschland (gemeinsam mit Milde)
verurteilt worden, an die Angehörigen der Ermordeten einen
Entschädigungsbetrag von ca. Euro 800.000,- zu zahlen. Die deutsche
Regierung legte Revision gegen die Verurteilung ein und verlor.

Hintergrund: Am 29. Juni 1944 überfiel eine deutsche SS-Einheit die
Ortschaft Civitella in der Nähe von Arezzo und ermordete 207
Bewohnerinnen und Bewohner, darunter viele Frauen und Kinder. Die
Überlebenden und die Angehörigen der Opfer erhielten von der
Bundesrepublik niemals eine Entschädigung.

Der Kassationshof in Rom stellte mit seinem Urteil nun zum
wiederholten Male klar, dass Deutschland sich dem internationalen
Recht unterwerfen muss, welches seit den Nürnberger Prozessen weltweit
anerkannt ist. Den Opfern nationalsozialistischer Verbrechen stehen
individuelle Entschädigungsansprüche zu und sie können diese in dem
Land geltend machen, in welchem sie begangen wurden. Dieser Erkenntnis
verweigert sich die Bundesrepublik Deutschland.

Das Gericht schrieb der Bundesregierung nochmals ins Stammbuch, dass
sie sich gegenüber Klagen in Italien nicht auf den Grundsatz der
Staatenimmunität stützen könne, weil es sich um ein „Verbrechen gegen
die Menschheit“ gehandelt habe. Auch der weitere falsche Einwand,
Deutschland habe 1961 schon Entschädigung an Italien geleistet, wurde
zurück gewiesen. Die damalige Regelung war nicht abschließend und sie
betraf nicht die Opfer von Massakern.

Der Kassationshof bestätigt damit seine Entscheidungen vom Juni diesen
Jahres. Jene Urteile betrafen zum einen Entschädigungsansprüche
ehemaliger italienischer NS-Zwangsarbeiter und sogenannter
Militärinternierter (IMIs), zum anderen die Anerkennung des
griechischen Urteils im Fall Distomo, welches Deutschland ebenfalls zu
Entschädigungsleistungen an die griechische Überlebenden eines
SS-Massakers verpflichtet.

Die italienischen Urteile sind ein Fortschritt im Kampf um die
Entschädigung aller NS-Opfer. Sie stärken die Rechte der Individuen.
Der Arbeitskreis Distomo begrüßt daher das römische Urteil. Es ist zu
hoffen, dass sich diese Rechtsprechung auch in Griechenland, Slowenien
und allen anderen Ländern durchsetzt, in denen NS-Opfern bis heute
jegliche Entschädigung von deutscher Seite verwehrt wird. Denn
Einsicht der deutschen Seite ist nicht zu erwarten.

Deutsche Medien schüren vielmehr Ängste vor einer Welle von Klagen,
die auf die Bundesrepublik zukämen. Sie relativieren die NS-Verbrechen
und vergessen, dass Deutschland die Rechte der Opfer jahrzehntelang
missachtet hat. Jeder kleine Fortschritt musste mit politischem Druck
und juristischen Schritten erkämpft werden. Freiwillig hat die
Bundesrepublik Opfer von NS-Verbrechen noch nie entschädigt. Mit
juristischen Taschenspielertricks versucht Deutschland immer wieder,
den Überlebenden und den Angehörigen der Ermordeten ihre legitimen
Ansprüche zu verwehren.

Deutschland geht es dabei nicht um völkerrechtliche Immunität, sondern
um schlichte Zahlungsverweigerung. Mit Menschenrechtsrhetorik im
Gepäck interveniert Deutschland weltweit, notfalls auch militärisch.
Da spielt die Souveränität  anderer Staaten keine Rolle. Völkerrecht
gilt nur dann, wenn es den eigenen Interessen nützt.

Deutschland hat im Zuge der Verhandlungen um die Entschädigung von
NS-Zwangsarbeit erklärt, nach Abschluss dieses Projekts (Stiftung
Erinnerung, Verantwortung, Zukunft) nie mehr für NS-Verbrechen zahlen
zu wollen. Die Zahlungen wurden zudem ausdrücklich als humanitärer Akt
und nicht als rechtmäßige Entschädigung deklariert. Diese
Verweigerungshaltung gilt es zu durchbrechen, mit politischen und
juristischen Mitteln. Alle NS-Opfer müssen entschädigt werden!

Hamburg, den 27.10.2008
Arbeitskreis Distomo

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Martin Klingner (Hamburg) – Tel.: 0049 40 4396002 (Büro)
Internet.: http://www.nadir.org/nadir/initiativ/ak-distomo/