Published on Keine Ruhe den NS-Kriegsverbrechern (http://keine-ruhe.org)
Gerhard Sommer
By admin
Created 21/11/2007 - 14:52

Gerhard Sommer wurde 2005 in Italien zu lebenslanger Haft verurteilt wegen beteiligung am Massaker in Sant Anna di Stazzema. Er lebt heute in einerm Altersheim in Hamburg.

Der folgende Text wurde während eines Besuches bei Sommer im Winter 2006 verteilt.


Netter Opa von nebenan?
Schluss mit dem Schutz für NS-Täter

Bundesweite Aktionen wegen deutscher Kriegsverbrechen in Italien und Griechenland Mehr als 60 Jahre sind seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs vergangen. Die meisten von Wehrmachtssoldaten und SS-Angehörigen verübten Verbrechen wurden bis heute nicht gesühnt. Die Täter wurden in den seltensten Fällen öffentlich bekannt und haben in der Regel das Image des „netten Opas von nebenan“.

Dies betrifft auch Gerhard Sommer, der nach wie vor im Seniorenwohnheim Cura in Hamburg Volksdorf wohnt. Der ehemalige SS-Offizier wurde gemeinsam mit neun weiteren Angeklagten am 22. Juni 2005 in Italien wegen Mordes an 560 Zivilisten in dem italienischen Bergdorf Sant'Anna di Stazzema zu lebenslanger Haft verurteilt. Sommer legte Widerspruch gegen das Urteil ein, der wie die anderen Revisionsanträge am 21. November 2006 vom zuständigen Militärgericht in Rom abgelehnt wurde: Gerhard Sommer ist damit ein rechtskräftig verurteilter Kriegsverbrecher.

Der Prozess wegen Sant’Anna ist nicht das einzige Strafverfahren wegen NS-Verbrechen in Italien: Auf den Schreibtischen italienischer Staatsanwälte stapeln sich Berge ähnlicher Akten über ehemalige Wehrmachtssoldaten oder SS-Angehörige, denen die Beteiligung an Kriegsverbrechen zur Last gelegt werden. Während der 20 Monate dauernden deutschen Besatzung wurden etwa 10.000 Zivilpersonen umgebracht.

Anlass für das späte juristische Vorgehen der italienischen Justiz war ein alter Aktenschrank im Palazzo Cesi, dem Sitz der Militärgeneralstaatsanwaltschaft im Rom. Dort wurden in den 50er bis Anfang der 60er Jahre größtenteils noch von den Alliierten angelegte Akten über Kriegsverbrechen gelagert, die an die zuständigen Militärstaatsanwaltschaften hätten verschickt werden müssen. Doch die Unterlagen verblieben im Schrank. Während des Kalten Krieges nahm man in Italien auf den NATO-Partner Bundesrepublik Rücksicht. Erst Mitte der 90er Jahre öffnete ein italienischer Justizbeamter auf der Suche nach Unterlagen für das Verfahren gegen Erich Priebke den Schrank. Nahezu 700 Akten kamen zum Vorschein und wurden diesmal an die zuständigen Militärstaatsanwälte verschickt. Es folgte eine Reihe von Prozessen und Verurteilungen wie im Fall Sant’Anna.

In Deutschland wird zur Zeit zwar auch ermittelt, aber bisher wurde nur gegen den ehemaligen SS-Chef von Genua, Friedrich Engel aus Hamburg, der Prozess eröffnet, letztlich aber eingestellt. Ende 2005 ermittelte die „Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von NSVerbrechen“ in Ludwigsburg wegen 25 NSVerbrechen in ganz Europa. Schwerpunkt der Ermittlungen ist Italien. Deutsche Staatsanwälte gehen davon aus, dass noch mindestens 200 „Tatbestände“ in Italien untersucht werden müssen. In München waren im Frühjahr 2006 elf Verfahren - auch wegen Massaker in Griechenland - anhängig, in Dortmund sind es derzeit neun Verfahren wegen NS-Verbrechen in Italien.

Die Urteile gegen deutsche Kriegsverbrecher im Ausland bleiben für die Täter in der Regel folgenlos, da nach dem Grundgesetz Deutsche nicht an andere Staaten ausgeliefert werden dürfen. Die deutschen Staatsanwaltschaften müssten auf Grundlage dieser Akten eigene Verfahren einleiten, wie im Fall Friedrich Engel geschehen: In Turin war der ehemalige SS-Offizier zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er war für den Tod von 246 Geiseln verantwortlich. Das Hamburger Landgericht verurteilte Engel zunächst wegen Mordes zu sieben Jahren Haft. Doch selbst diese im Vergleich geringfügige Haftstrafe musste Engel nie antreten. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf, da nicht ausreichend geprüft worden sei, ob Engel bewusst die Möglichkeit einer weniger grausamen Durchführung der Tötungshandlungen außer Acht gelassen habe oder aufgrund der Auswahl der Opfer das Mordmerkmal des niedrigen Beweggrundes gegeben sein könnte.

Am 22. Juni 2005 war das Urteil in Italien wegen des Massakers in Sant’Anna verkündet worden. An diesem Tag beauftragte Enrico Pieri, der Vorsitzende des Vereins der Opfer von Sant’Anna, die Hamburger Rechtsanwältin Gabriele Heinecke, die Nebenklage im deutschen Verfahren wegen des Massakers zu übernehmen. Enrico Pieri verlor am 12. August 1944 fast seine gesamte Familie: seinen Vater, seine damals schwangere Mutter, zwei Schwestern, zwei Großeltern, zwei Onkel und mehrere Vettern.

Seit eineinhalb Jahren verschleppt die Stuttgarter Staatsanwaltschaft den Abschluss der Ermittlungen, da sie meint, analog zum Urteil des BHG noch weitergehend jedem einzelnen Täter die sogenannten Mordmerkmale der Tat nachweisen zu müssen. Gegen keinen der Täter wurde bisher Anklage erhoben.

Für die Überlebenden des Massakers und ihre Angehörige ist es von großer Bedeutung, dass die Täter öffentlich zur Verantwortung gezogen werden. Für die Opfer ist die Geschichte nicht vorbei. Wir müssen dafür sorgen, dass der Schutz für die Täter, den die Justiz de facto mit ihrer Untätigkeit und Zögerlichkeit darstellt, beendet wird!

Im Fall Sant’Anna gewährte die Staatsanwaltschaft Stuttgart der Nebenklage erst nach einem Jahr Akteneinsicht. Bezogen auf den ehemaligen SSUntersturmführer Gerhard Sommer sieht Rechtsanwältin Gabriele Heinecke die Beweislage durch die bisherigen Ermittlungen für eine sofortige Anklageerhebung als hinreichend an. In den Ermittlungsakten finden sich verschiedene Zeugenaussagen, dass Gerhard Sommer als Kompanieführer den Erschießungsbefehl auf dem Kirchvorplatz erteilt hätte, durch den über 120 Menschen, zumeist Frauen und Kinder, im Maschinengewehrhagel ermordet wurden.

Es ist bezeichnend, dass der für die (Nicht-) Anklageerhebung zuständige Staatsanwalt Bernhard Häußler mit großer Energie Ende September 2006 ein Verfahren gegen einen antifaschistischen Vertrieb in Süddeutschland in seinem Sinne erfolgreich abgeschlossen hat: Das von dem Händler vertriebene antifaschistische Abzeichen mit dem durchgestrichenen Hakenkreuz wurde als gesetzwidrig erklärt und der Händler zu einer Geldstrafe verurteilt.

Um den Schutz der NS-Täter zu skandalisieren, informierten wir im Frühjahr 2006 mit einem ersten bundesweiten Aktionstag die Nachbarn der Verurteilten an ihren Wohnorten über die NSVerbrechen in Italien. An unserem zweiten Aktionstag führten wir am 8. Dezember 2006 in München eine Kundgebung wegen des Massakers an 4.000 italienischen Kriegsgefangenen in Kephallonia/ Griechenland durch. Am 9. Dezember waren wir mit Flugblättern und Lautsprecher unter anderem vor den Wohnhäusern der wegen des Massakers in Sant’Anna Verurteilten: bei Alfred Concina in Freiberg und bei Horst Richter in Krefeld.

Wir fordern, dass endlich durch die zuständige Staatsanwaltschaft Hamburg gegen Gerhard Sommer Anklage erhoben wird!


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