Die juristischen Verfahren

August 2010: Kriegsverbrecherprozess gegen 12 deutsche Wehrmachtssoldaten vor dem Militärgericht Verona

12 ehemalige Soldaten der Fallschirm-Panzer-Division „Hermann Göring“ in Italien vor Gericht: Neuer Kriegsverbrecherprozess am Militärgericht in Verona

Angeklagt waren zu Beginn 6 ehemalige deutsche Soldaten der Panzer-Division Hermann-Göring, beim Gerichtstermin am 04.März 2010 wurde das Verfahren um 6 Angeklagte erweitert.

27.4.2010 | IGH: NS-Opfer verlangen Beteiligung am Verfahren und Abweisung der Klage Deutschlands gegen Italien

Internationaler Gerichtshof in Den Haag:
Keine Staatenimmunität für NS-Kriegsverbrechen
NS-Opfer verlangen Beteiligung am Verfahren und Abweisung der Klage Deutschlands gegen Italien

Pressemitteilung | Athen/ Florenz/ Hamburg, den 27.4.2010

Rechtsanwalt Joachim Lau, Florenz
Rechtsanwältin Kelly Stamoulis, Athen
Rechtsanwältin Gabriele Heinecke, Hamburg
Rechtsanwalt Martin Klingner, Hamburg

Mit einem heute in Den Haag eingereichten Schriftsatz fordern Anwältinnen und Anwälte aus Griechenland, Italien und Deutschland eine Beteiligung ihrer Mandanten in dem Verfahren „Bundesrepublik Deutschland vs. Republik Italien“ und
eine Abweisung der Klage.

Oktober 2009 | SS-Mörder Heinrich Boere in Aachen vor Gericht

Ende Oktober beginnt der Prozess gegen den 88-jährigen SS-Mörder Heinrich Boere, der für mindestens drei Morde an ZivilistInnen während des zweiten Weltkrieges verantwortlich gemacht wird. Dies wird einer der letzten NS-Verbrecher-Prozesse sein. Unten folgt ein Bericht des AK Kein Vergessen.

11.8.2009 | Pressemitteilung des OLG München zum Urteil gegen Scheungraber

Strafverfahren gegen Josef Sch. wegen Mordes (Falzano di Cortona)

Die 1. Strafkammer (Schwurgericht) des Landgerichts München I hat den Angeklagten am 11.08.2009 wegen Mordes in 10 Fällen und versuchten Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Im Übrigen wurde der Angeklagte freigesprochen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Zur Begründung hat sich das Gericht im Wesentlichen auf folgende Überlegungen gestützt:

Lebenslänglich für den Gebirgsjäger Josef Scheungraber - Und die Gemeinde Mittenwald verweigert Gedenken an die Opfer

Am Dienstag, 11. August 2008 wurde der ehemalige Gebirgsjäger-Offizier vor dem Landgericht München zu lebenslanger Haft verurteilt.

Scheungraber

Der damalige Kompaniechef eines Gebirgspionierbataillons hatte am 27. Juni 1944 den Befehl zu einem Vergeltungsschlag gegeben. 11 italienische Zivilisten wurden auf sein Geheiß hin in der toskanischen Ortschaft Falzano di Cortona zusammen getrieben und in einem Bauernhaus in die Luft gesprengt. Nur eine Person überlebte das Massaker. Scheungraber bestritt während des gesamten elfmonatigen Prozesses, von dem Massaker gewusst zu haben. Am 11. August 2009 wurde er vor dem Landgericht München wegen zehnfachen Mordes und einem versuchten Mord verurteilt. Die Anwälte Scheungrabers haben gegen das Urteil Revision eingelegt.

Vor und nach dem Prozess fand vor dem Münchener Justizgebäude eine Kundgebung des AK Angreifbare Traditionspflege statt, auf der der Bürgermeister von Cortona und die aus Italien angereisten Vertreterinnen der Nebenklage sprachen. Der AK forderte:

9.7.09 | "Ein SS-Scherge gesteht" - Prozess gegen Heinrich Boere steht bevor

Heinrich Boere tötete für das Kommando „Silbertanne“. Nach 65 Jahren kommt er nun doch noch vor Gericht. FOCUS hat den SS-Mann aufgesucht.

focus online, 9.7.09

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Späte Sühne für die vergessenen Massaker in der Gemeinde Fivizzano im August/September 1944

von Marianne Wienemann

Am 26. Juni 2009 sind vom Militärgericht in Rom 9 Angehörige der 16. SS-Panzer-Aufklärungsabteilung der 16. SS-Panzergrenadier-Division „Reichsführer-SS“ zu lebenslanger Haft wegen mehrfachen, besonders schweren Mordes, begangen während der Massaker 1944 in verschiedenen Ortschaften der Gemeinde Fivizzano in der Provinz Massa/Carrara, Italien, verurteilt worden. Sie müssen außerdem die Prozesskosten tragen und Entschädigungen an die zivilen Nebenkläger zahlen.

Juni 2009 | Entscheidung im Prozess zum Massaker in Casalecchio sul Reno/Bologna

Das Verfahren wurde von einem Italienischen Militärgericht eingestellt, weil der Angeklagte möglicherweise verstorben ist. Das letzte amtliche Dokument, was über Manfred Schmidt sen. existiert, ist von 1948, seither gibt es keine Informationen über seinen Aufenthalt mehr. Da es aber in den amtlichen Dokumenten keine Meldung über seinen Tod gibt, gilt er für die deutschen Behörden als noch lebend. Nach italienischem Recht ist aber vor Gericht davon auszugehen, dass der Tod einer Person anzunehmen ist, wenn es seit mehr als 10 Jahren kein Lebenszeichen mehr von ihr gibt.

Juni 2009 | Neun mal lebenslänglich - Urteile gegen deutsche NS-Kriegsverbrecher in Italien!

Urteile im Prozess zu den Massakern in den Gemeinden Fivizzano und Fosdinovo

Am 26. Juni 2009 wurden von Militärgericht in Rom die folgenden Angeklagten zu lebenslänglicher Haft verurteilt. 
Sie werden für schuldig befunden, an Massakern in den Gemeinden Fivizzano und Fosdinovo im August 1944 beteiligt gewesen zu sein:

Paul Albers
Josef Baumann
Hubert Bichler
Ernst Kusterer
Arnold Rosler
Adolf Schneider
Max Schneider
Heinz Fritz Träger
Helmut Wulf  
(alle zwischen 84 und 90 Jahre alt). 

Plädoyer der Nebenklage in dem Verfahren gegen Josef Scheungraber vor dem Landgericht München am 18. Juni 2009

Herr Vorsitzender,
meine Damen und Herren,

Ich spreche für 13 Nebenkläger, der 14 – Nazzareno Donati – kann das Ende dieses Verfahrens nicht mehr erleben, er ist vor kurzem verstorben.

I.
Die Verteidigung des Angeklagten Scheungraber hat beantragt, das Verfahren einzustellen, weil die Durchführung des Strafverfahrens menschenrechtswidrig sei. Für die Nebenkläger ist der Antrag angesichts des hier verhandelten Menschenrechtsverbrechens zynisch. Mord verjährt seit 1979 gerade wegen der NS-Verbrechen nicht mehr. Wenn gleichwohl ein Einstellungsantrag gestellt wird, knüpft dies an eine Haltung an, die in der Bundesrepublik Deutschland über Jahrzehnte zur Suspendierung des Legalitätsprinzips geführt und die strafrechtliche Verfolgung von NS-Verbrechen verzögert, in unzähligen Fällen verhindert hat.

Es ist die Haltung, die Anfang der 1950er Jahre die Justizverwaltungen der Länder stillschweigend von einer Amnestie für Nazi-Verbrechen ausgehen ließ. Es ist die Haltung, die Konrad Adenauer und Kurt Schumacher dazu drängte, öffentlich Ehrenerklärungen für die Wehrmacht und für die an Kriegsverbrechen beteiligte Generalität abzugeben. Der in dem Nürnberger Nachfolgeprozess dem Oberkommando der Wehrmacht nachgewiesene systematische Bruch des Kriegsvölkerrechts wurde ignoriert.

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