Schmidt, Manfred

Juni 2009 | Entscheidung im Prozess zum Massaker in Casalecchio sul Reno/Bologna

Das Verfahren wurde von einem Italienischen Militärgericht eingestellt, weil der Angeklagte möglicherweise verstorben ist. Das letzte amtliche Dokument, was über Manfred Schmidt sen. existiert, ist von 1948, seither gibt es keine Informationen über seinen Aufenthalt mehr. Da es aber in den amtlichen Dokumenten keine Meldung über seinen Tod gibt, gilt er für die deutschen Behörden als noch lebend. Nach italienischem Recht ist aber vor Gericht davon auszugehen, dass der Tod einer Person anzunehmen ist, wenn es seit mehr als 10 Jahren kein Lebenszeichen mehr von ihr gibt.

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